Ein niedriger Gerätepreis bedeutet noch nicht, dass das Produkt, das Sie verkaufen möchten, insgesamt günstiger ist. Zubehör, bedruckter Karton oder das gemeinsame Verpacken können außerhalb des Angebots liegen.

Vergleichbar sind die Angebote erst dann, wenn sie genau das Paket abdecken, das der Kunde erhält. Andernfalls enthält der scheinbare Preisvorteil auch einen Unterschied im Lieferumfang.

Was fehlt, bleibt ein Kostenpunkt

Soll Ihr Verkaufspaket aus Gerät, Standardbehälter mit Deckel, Dampfgaraufsatz und bedrucktem Karton bestehen, gehört all das in den Vergleich. Der Aufsatz ist hier Teil Ihres gewählten Angebots, keine notwendige Ausstattung jeder Küchenmaschine.

Auch separat beschafftes Zubehör muss in den Verkaufskarton gelangen. Der Zubehörpreis allein sagt nicht, wer das übernimmt und bezahlt. Lieferumfang, Menge und Übergabeort müssen übereinstimmen.

Wie sich der Preisvorteil umkehrt

Hypothetisches Rechenbeispiel – die Zahlen dienen nur zur Veranschaulichung; sie sind weder unser Angebot noch Marktpreise.

Angenommen, Angebot A nennt 172 € für Gerät, Standardbehälter und Deckel, 14 € für den Dampfgaraufsatz sowie 6 € für Karton und abschließendes Verpacken. Angebot B umfasst dasselbe vollständige Paket für 190 €. Alle übrigen Spezifikationen und Lieferbedingungen sind gleich; Fracht und Steuern bleiben unberücksichtigt.

Damit kostet A vollständig 192 €, B dagegen 190 €. Aus dem vermeintlichen Vorteil von 18 € werden 2 € Mehrkosten. Die ursprünglichen Preise bezogen sich schlicht auf unterschiedliche Leistungen.

Ist ein fehlender Posten noch nicht bepreist, bleibt die Gesamtsumme offen. Null einzutragen würde einen Preisvorteil erfinden.

Ersetzen Sie in Ihrer Vergleichstabelle den reinen Gerätepreis durch eine Zeile für das genau definierte Verkaufspaket und ergänzen Sie nur die separat berechneten Bestandteile, die dafür noch fehlen.

Passende Produkte und Themen